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   BayObLG, 14.07.1998 - 3Z BR 117/98   

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BayObLG, 14.07.1998 - 3Z BR 117/98 (https://dejure.org/1998,3141)
BayObLG, Entscheidung vom 14.07.1998 - 3Z BR 117/98 (https://dejure.org/1998,3141)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Juli 1998 - 3Z BR 117/98 (https://dejure.org/1998,3141)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der Vergütung von Betreuungsleistungen; Bewilligung einer Vergütung aus dem Nachlass der Betreuten; Voraussetzungen für die Festsetzung einer Vergütung dem Grunde nach

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zeitaufwand nach Tod des Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungsfähigkeit von Zeitaufwand des Betreuers nach dem Tod des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 465
  • Rpfleger 1998, 471
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 14.07.1998 - 3Z BR 117/98
    (1) Über die Angemessenheit der Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht bzw. das im Beschwerdeverfahren an seine Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BayObLGZ 1996, 37/38; 1996, 47/49).

    Ein solcher liegt vor, wenn das Tatgericht sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewußt war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet, von seinem Ermessen einen dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Gebrauch gemacht oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1157 ; 1993, 795/796; BayObLGZ 1996, 37/39 und 1996, 47/49, je m. w. N.).

    (2) Die Feststellung, welche Zeit der Betreuer aufgewendet hat, steht dem Tatrichter zu, dem insoweit erforderlichenfalls entsprechend § 287 ZPO ein Schätzungsermessen eingeräumt ist (BayObLGZ 1996, 47/50; Palandt/Diederichsen BGB 57. Aufl. § 1836 Rn.10).

  • BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 297/95

    Bemessung der Vergütung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 14.07.1998 - 3Z BR 117/98
    (1) Über die Angemessenheit der Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht bzw. das im Beschwerdeverfahren an seine Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BayObLGZ 1996, 37/38; 1996, 47/49).

    Ein solcher liegt vor, wenn das Tatgericht sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewußt war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet, von seinem Ermessen einen dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Gebrauch gemacht oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1157 ; 1993, 795/796; BayObLGZ 1996, 37/39 und 1996, 47/49, je m. w. N.).

    Die Kammer hat beachtet, daß das Einkommen einer vergleichbaren Berufsgruppe nicht alleinige Bemessungsgrundlage für die Bemessung der Vergütung sein kann, sondern nur einer der für die Schätzung maßgeblichen Umstände (vgl. BayObLGZ 1996, 37).

  • BGH, 18.02.1993 - III ZR 23/92

    Grenzen des Gefälligkeitsverhältnisses

    Auszug aus BayObLG, 14.07.1998 - 3Z BR 117/98
    Ein solcher liegt vor, wenn das Tatgericht sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewußt war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet, von seinem Ermessen einen dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Gebrauch gemacht oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1157 ; 1993, 795/796; BayObLGZ 1996, 37/39 und 1996, 47/49, je m. w. N.).
  • BGH, 23.05.1990 - XII ZB 117/89

    Ermessensentscheidung bei Ausschluß von Ausgleichsleistungen

    Auszug aus BayObLG, 14.07.1998 - 3Z BR 117/98
    Ein solcher liegt vor, wenn das Tatgericht sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewußt war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet, von seinem Ermessen einen dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Gebrauch gemacht oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1157 ; 1993, 795/796; BayObLGZ 1996, 37/39 und 1996, 47/49, je m. w. N.).
  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im

    Auszug aus BayObLG, 14.07.1998 - 3Z BR 117/98
    Der Senat ist daher an sie gebunden (BayObLG NJW-RR 1998, 8/9).
  • BayObLG, 15.01.1997 - 3Z BR 279/96

    Vergütung des Rechtsanwaltes bei Betreuung des nicht mittellosen Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 14.07.1998 - 3Z BR 117/98
    (1) Das Landgericht hat den Stundensatz von 200 DM einschließlich Mehrwertsteuer unter Hinweis auf den Beschluß des Senats vom 15.1.1997 (BayObLGZ 1997, 44 = NJWE-PER 1997, 128) geschätzt und die dort dargelegten Grundsätze beachtet.
  • BGH, 12.10.1954 - V ZB 21/54

    Vertragshilfe. Maßgebender Zeitpunkt

    Auszug aus BayObLG, 14.07.1998 - 3Z BR 117/98
    Soweit die Rechtsbeschwerde auf neue Tatsachen gestützt wird, können diese bei der Entscheidung nicht berücksichtigt werden, da Prüfungsgrundlage der Sachverhalt zum Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung ist (BGHZ 14, 398/399).
  • BayObLG, 27.02.1996 - 3Z BR 341/95

    Bemessung der Betreuervergütung

    Auszug aus BayObLG, 14.07.1998 - 3Z BR 117/98
    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß der Stundensatz unter Berücksichtigung der in der Rechtssprechung und Literatur genannten Beträge geschätzt werden darf (BayObLG FamRZ 1996, 1171/1172 m.w.N., ebenso OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 698/699).
  • OLG Karlsruhe, 09.01.1998 - 11 Wx 46/97
    Auszug aus BayObLG, 14.07.1998 - 3Z BR 117/98
    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß der Stundensatz unter Berücksichtigung der in der Rechtssprechung und Literatur genannten Beträge geschätzt werden darf (BayObLG FamRZ 1996, 1171/1172 m.w.N., ebenso OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 698/699).
  • BayObLG, 29.07.1992 - 3Z BR 80/92

    Verwirkung des Beschwerderechts im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 1836

    Auszug aus BayObLG, 14.07.1998 - 3Z BR 117/98
    Der Senat kann diese Schätzung nur dahin überprüfen, ob sie auf denkgesetzlich unrichtigen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht oder wesentliche Tatsachen außer acht gelassen hat (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 237 LS).
  • BayObLG, 22.06.1995 - 3Z BR 66/95

    Ersatz von Aufwendungen eines Betreuers eines vermögenden Betreuten

  • OLG München, 09.08.2006 - 33 Wx 249/05

    Betreuervergütung bei Tod des Betreuten - Vergütung unaufschiebbarer

    Nach der Rechtsprechung zum früheren Vergütungsrecht vor dem 1.7.2005 war auch Zeitaufwand des Betreuers nach dem Tod des Betroffenen vergütungsfähig, soweit er durch Geschäfte entstand, die nicht ohne Gefahr aufgeschoben werden konnten im Sinne des § 1698b BGB (vgl. BayObLG BtPrax 1998, 234/236; 1996, 69/70; OLG Frankfurt FGPrax 2005, 208; Deinert FamRZ 2002, 374).
  • LG München I, 09.08.2006 - 13 T 1565/06

    Zwangshypothek bei GbR

    Nach der Rechtsprechung zum früheren Vergütungsrecht vor dem 1.7.2005 war auch Zeitaufwand des Betreuers nach dem Tod des Betroffenen vergütungsfähig, soweit er durch Geschäfte entstand, die nicht ohne Gefahr aufgeschoben werden konnten i. S. des § 1698 b BGB (vgl. BayObLG BtPrax 1998, 234,236; 1996, 69,70; OLG Frankfurt FGPrax 2005,208; Deinert FamRZ 2002, 374).
  • LG Stendal, 16.03.2006 - 25 T 258/05

    Sofortige Beschwerde eines vorläufigen Betreuers gegen die teilweise Absetzung

    Die tatsächliche Feststellung einzelner derartiger Maßnahmen durch das Vormundschaftsgericht eröffnet dann aber die Möglichkeit einer Vergütung nach § 1836 Abs. 1 BGB (vgl. zur bisherigen Rechtslage BayObIG, BtPrax 1998, 234; Deinert, FamRZ 2002, 374 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 25.10.2001 - 19 Wx 24/01

    Zum Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers für den Zeitaufwand vor der

    Dies ist deshalb der Fall, weil es sich um Tätigkeiten handelt, die der Betreuer in Erfüllung der Verpflichtungen nach §§ 1840 ff BGB erbringen muss (vgl. BayObLG FamRZ 99, 465, 466).
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